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   BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74   

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BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74 (https://dejure.org/1977,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1977 - II CB 22.74 (https://dejure.org/1977,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1977 - II CB 22.74 (https://dejure.org/1977,1406)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von Trennungsentschädigung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Soweit die Revision nicht nur eine Verletzung des § 133 Nr. 5 VwGO, sondern gleichzeitig eine Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht rügt; verkennt sie, daß die Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs zwar zu den absoluten Revisionsgründen gehört (§ 138 Nr. 3 VwGO), nicht aber zu den Revisionsgründen, auf die gemäß § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision gestützt werden kann (vgl. auch BVerwGE 19, 157).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Übrigens scheint die Revision, soweit mit dem Revisionsvorbringen unter Nr. 3 (S. 9) der Revisionsbegründungsschrift als Beschwerdegrund die Versagung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht sein sollte, zu verkennen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, nicht schon dann verletzt ist, wenn ein Gericht sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich befaßt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Nun ist das Vorbringen, über den prozessualen Anspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden, zwar als Geltendmachung eines Verstoßes gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren anzusehen (BVerwGE 30, 111 [113] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Übrigens scheint die Revision, soweit mit dem Revisionsvorbringen unter Nr. 3 (S. 9) der Revisionsbegründungsschrift als Beschwerdegrund die Versagung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht sein sollte, zu verkennen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, nicht schon dann verletzt ist, wenn ein Gericht sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich befaßt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Etwaige Rechtsfragen, die sich möglicherweise bei der Anwendung und Auslegung aufgehobener Rechtsvorschriften ergeben, sind in aller Regel und so auch hier nicht (mehr) geeignet, einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG VI B 49.69 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 72]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Übrigens scheint die Revision, soweit mit dem Revisionsvorbringen unter Nr. 3 (S. 9) der Revisionsbegründungsschrift als Beschwerdegrund die Versagung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht sein sollte, zu verkennen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, nicht schon dann verletzt ist, wenn ein Gericht sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich befaßt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und die Begründung der Revision bezüglich der Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu stellenden Mindestanforderungen noch genügen (vgl. u.a. BVerwGE 22, 38 und Beschluß vom 26. April 1966 - BVerwG III C 7.66 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 25]).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Dieses Vorbringen muß schon deshalb scheitern, weil ihn nicht zu entnehmen ist, daß der auch im Berufungsverfahren durch einen Anwalt vertretene Kläger einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hatte; nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angesichts der Mitwirkungspflicht der Parteien das Gericht in aller Regel nicht verpflichtet, Beweise zu erheben, die von einer durch einen Rechtsanwalt vertretenen Partei nicht beantragt waren (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 86 Nr. 21]).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Etwaige Rechtsfragen, die sich möglicherweise bei der Anwendung und Auslegung aufgehobener Rechtsvorschriften ergeben, sind in aller Regel und so auch hier nicht (mehr) geeignet, einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG VI B 49.69 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 72]).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74
    Nach der für die Beurteilung eines Aufklärungsmangels in jeden Falle maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil von 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18] mit weiteren Nachweisen) ist es auf die von der Beschwerde vermißte Aufklärung nicht angekommen.
  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 43.68

    Zuordnung der "Versetzung in eine andere mit einem höheren Diensteinkommen

  • BVerwG, 12.07.1968 - II B 16.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.07.1968 - IV CB 22.68
  • BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71

    Anstellung von Erwägungen der Gerechtigkeit und des Wohlwollens durch den

  • BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
  • BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.04.1966 - III C 7.66
  • BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel (u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27]; vom 6. Oktober 1976 - BVerwG II B 71.75 - [Buchholz 237.0 § 29 LBG BaWü Nr. 1]; vom 21. März 1977 - BVerwG II CB 22.74 -).
  • BVerwG, 28.11.1977 - 2 B 89.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedeutet es zwar einen wesentlichen Verfahrensmangel, wenn ein Gericht rechtsirrig durch Prozeßurteil statt durch Sachurteil entscheidet (Beschluß vom 21. März 1977 - BVerwG II CB 22.74 - unter Hinweis auf BVerwGE 30, 111 [113]; Beschluß vom 13. April 1977 - BVerwG II B 58.76 - unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 36.53 - [NJW 1954, 446] und Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG II B 76.76 -).
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